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Code of Conduct

TokenPay Partner Verhaltenskodex (Code of Conduct)

Version 1.0

Präambel

TokenPay arbeitet mit unabhängigen Vertriebs-Partnern zusammen, die Unternehmen, Organisationen und Privatpersonen bei internationalen Zahlungs- und Transferlösungen unterstützen.

Unsere Vertriebs-Partner sind ein wichtiger Bestandteil unseres Netzwerks. Sie tragen dazu bei, neue Geschäftsmöglichkeiten zu identifizieren, Kontakte herzustellen und Kunden bei der Suche nach geeigneten Lösungen zu unterstützen.

Dieser Verhaltenskodex definiert die Grundsätze, Erwartungen und Regeln für eine professionelle, transparente und regelkonforme Zusammenarbeit zwischen TokenPay und seinen Vertriebs-Partnern.

Die Einhaltung dieses Verhaltenskodex ist Voraussetzung für die Teilnahme am TokenPay Partnerprogramm.

1. Unsere Grundsätze

Als TokenPay Partner verpflichtest Du Dich:

  • ehrlich, transparent und professionell zu handeln
  • Kunden respektvoll und fair zu behandeln
  • geltende Gesetze und Vorschriften einzuhalten
  • die Reputation von TokenPay zu schützen
  • vertrauliche Informationen zu schützen
  • keine irreführenden Aussagen zu treffen
  • langfristige Kundenbeziehungen über kurzfristige Erfolge zu stellen

Wir erwarten von unseren Partnern, dass sie stets verantwortungsvoll handeln und TokenPay mit Integrität repräsentieren.

2. Rolle des Partners

TokenPay Partner sind unabhängige Geschäftspartner.

Sofern nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart, sind Partner keine:

  • Mitarbeiter von TokenPay
  • Vertreter von TokenPay
  • Finanzberater von TokenPay
  • Rechtsberater von TokenPay
  • Steuerberater von TokenPay
  • Compliance-Beauftragte von TokenPay

Partner dürfen potenzielle Kunden vorstellen und über die von TokenPay angebotenen Lösungen informieren.

Partner dürfen jedoch keine verbindlichen Zusagen oder Entscheidungen im Namen von TokenPay treffen.

3. Was Partner tun dürfen

Partner dürfen:

  • potenzielle Kunden an TokenPay vermitteln
  • offizielle TokenPay-Unterlagen weitergeben
  • Kundenbedürfnisse mit TokenPay besprechen
  • Kontakte und Geschäftsmöglichkeiten herstellen
  • Meetings und Gespräche vermitteln
  • allgemeine Informationen über TokenPay bereitstellen
  • ihre Partnerschaft mit TokenPay kommunizieren

4. Was Partner nicht tun dürfen

Partner dürfen nicht:

  • Rechtsberatung anbieten, sofern keine Eintragung als Anwalt vorhanden ist
  • Steuerberatung anbieten, sofern keine Eintragung als Steuerberater vorhanden ist
  • Finanzberatung anbieten, sofern keine Lizenz vorhanden ist
  • Anlageberatung anbieten, sofern keine Lizenz vorhanden ist
  • regulatorische Beratung anbieten, sofern keine Eintragung als Anwalt vorhanden ist
  • Verträge im Namen von TokenPay abschließen
  • Kundengelder entgegennehmen
  • Zahlungen im Namen von TokenPay verarbeiten
  • Zusagen über Preise oder Gebühren machen
  • Zusagen über Wechselkurse machen
  • Zusagen über Bearbeitungszeiten machen
  • Zusagen über die Verfügbarkeit von Dienstleistungen machen
  • Zusagen über die Annahme von Kunden machen
  • Garantien oder Erfolgsversprechen abgeben
  • regulatorische Genehmigungen oder Lizenzen behaupten, die nicht ausdrücklich von TokenPay bestätigt wurden

Partner dürfen keine Aussagen treffen, die als Garantie, Zusicherung, regulatorische Bestätigung, rechtliche Bewertung oder verbindliche Leistungszusage verstanden werden könnten.

5. Kommunikationsrichtlinien

Partner verpflichten sich zu einer sachlichen, wahrheitsgemäßen und ausgewogenen Kommunikation.

Alle Aussagen gegenüber Kunden, Interessenten oder Geschäftspartnern müssen fair, nachvollziehbar und nicht irreführend sein.

Aussagen zu Kosten und Gebühren

Folgende Aussagen sind unzulässig:

  • „TokenPay ist immer günstiger als Banken.“
  • „TokenPay bietet die niedrigsten Gebühren am Markt.“
  • „Mit TokenPay sparen Sie garantiert Geld.“
  • „TokenPay reduziert Ihre Kosten garantiert um einen bestimmten Prozentsatz.“

Zulässige Aussagen sind beispielsweise:

  • „In vielen Fällen können internationale Zahlungen effizienter und kostengünstiger abgewickelt werden.“
  • „Die tatsächlichen Kosten hängen vom jeweiligen Anwendungsfall ab.“

Aussagen zu Wechselkursen

Folgende Aussagen sind unzulässig:

  • „TokenPay bietet immer den besten Wechselkurs.“
  • „Dieser Wechselkurs ist garantiert.“
  • „Sie erhalten immer den dargestellten Kurs.“

Zulässige Aussagen sind beispielsweise:

  • „Verfügbare Wechselkurse hängen von Marktbedingungen, Währungen, Partnern und dem jeweiligen Transaktionsprofil ab.“

Aussagen zu Geschwindigkeit

Folgende Aussagen sind unzulässig:

  • „Überweisungen erfolgen immer sofort.“
  • „Ihre Zahlung wird garantiert innerhalb weniger Minuten ausgeführt.“
  • „TokenPay garantiert Same-Day-Transfers.“

Zulässige Aussagen sind beispielsweise:

  • „Viele Transaktionen können deutlich schneller abgewickelt werden als bei traditionellen Verfahren.“
  • „Die Bearbeitungszeit hängt vom jeweiligen Land, den beteiligten Partnern und erforderlichen Prüfungen ab.“

Aussagen zu Regulierung und Lizenzen

Partner dürfen ausschließlich solche regulatorischen Aussagen treffen, die von TokenPay ausdrücklich freigegeben wurden.

Insbesondere dürfen Partner nicht behaupten:

  • „TokenPay ist weltweit reguliert.“
  • „TokenPay besitzt in jedem Land eine Lizenz.“
  • „TokenPay ist vollständig reguliert.“
  • „Alle Dienstleistungen sind weltweit verfügbar.“

Stattdessen sollte kommuniziert werden:

  • „Die Verfügbarkeit von Dienstleistungen hängt von regulatorischen Anforderungen, Ländern und Partnern ab.“

Aussagen zu Kundenannahme

Folgende Aussagen sind unzulässig:

  • „Ihr Unternehmen wird auf jeden Fall akzeptiert.“
  • „Diese Transaktion wird garantiert genehmigt.“
  • „Das bekommen wir sicher durch.“
  • „Compliance ist kein Problem.“

Zulässige Aussagen sind beispielsweise:

  • „Jede Anfrage wird individuell geprüft.“
  • „Die finale Entscheidung erfolgt durch die zuständigen Prüf- und Compliance-Prozesse.“

Aussagen zu Stablecoins und digitalen Vermögenswerten

Partner dürfen keine Aussagen treffen, die Risiken verharmlosen oder verschweigen.

Insbesondere unzulässig sind:

  • „Stablecoins sind risikofrei.“
  • „Kryptowährungen sind vollkommen sicher.“
  • „Digitale Vermögenswerte unterliegen keinen regulatorischen Risiken.“
  • „Stablecoins funktionieren überall ohne Einschränkungen.“

Zulässig sind beispielsweise:

  • „Digitale Vermögenswerte können je nach Land und Anwendungsfall unterschiedlichen regulatorischen Anforderungen unterliegen.“

6. Compliance und Integrität

TokenPay legt höchsten Wert auf Compliance und Integrität.

Partner verpflichten sich insbesondere:

  • keine Umgehung von KYC-Prozessen zu unterstützen
  • keine Umgehung von AML-Vorgaben zu unterstützen
  • keine Umgehung von Sanktionsvorschriften zu unterstützen
  • keine Umgehung von Embargos zu unterstützen
  • keine Umgehung von Meldepflichten zu unterstützen
  • keine falschen Angaben gegenüber Kunden oder TokenPay zu machen
  • keine Strukturen zur Verschleierung wirtschaftlich Berechtigter zu unterstützen
  • keine verdächtigen Transaktionen zu fördern

Verdächtige Sachverhalte oder Compliance-Risiken sind unverzüglich an TokenPay zu melden.

Sanktionen und verbotene Aktivitäten

Folgende Aussagen oder Verhaltensweisen sind ausdrücklich untersagt:

  • „Wir finden einen Weg um Sanktionen herum.“
  • „Das kann man über Krypto lösen.“
  • „Diese Einschränkung können wir umgehen.“
  • „Dafür benötigen wir keine Compliance-Prüfung.“
  • „Die Herkunft der Gelder spielt keine Rolle.“

7. Kundenvorstellungen

Partner sollen nur Kunden vorstellen, von deren Seriosität sie nach bestem Wissen ausgehen können.

Partner dürfen keine Kunden vermitteln, bei denen Anhaltspunkte bestehen für:

  • Geldwäsche
  • Terrorismusfinanzierung
  • Sanktionsverstöße
  • Betrug
  • Identitätsmissbrauch
  • Korruption
  • illegale Finanzdienstleistungen

Bei Zweifeln ist vor einer Vorstellung Rücksprache mit TokenPay zu halten.

8. Vertraulichkeit

Alle nicht öffentlich zugänglichen Informationen sind vertraulich zu behandeln.

Dazu gehören insbesondere:

  • Kundendaten
  • Transaktionsinformationen
  • Preis- und Gebührenmodelle
  • technische Informationen
  • interne Prozesse
  • Provisionsregelungen
  • Geschäftsstrategien

Diese Informationen dürfen nicht ohne ausdrückliche Zustimmung von TokenPay an Dritte weitergegeben werden.

9. Nutzung der Marke TokenPay

Partner dürfen die Marke TokenPay ausschließlich im Rahmen der Zusammenarbeit nutzen.

Partner dürfen:

  • offizielle Präsentationen verwenden
  • freigegebene Marketingunterlagen verwenden
  • ihre Partnerschaft mit TokenPay kommunizieren

Partner dürfen nicht:

  • irreführende Werbung erstellen
  • Logos verändern
  • nicht freigegebene Aussagen veröffentlichen
  • eigene Leistungsversprechen im Namen von TokenPay machen

Partner dürfen ihre Beziehung zu TokenPay nur korrekt darstellen.

Folgende Aussagen sind unzulässig:

  • „Ich arbeite für TokenPay.“
  • „Ich bin Mitarbeiter von TokenPay.“
  • „Ich vertrete TokenPay offiziell.“
  • „Ich kann Entscheidungen für TokenPay treffen.“
  • „Ich kann Kunden im Namen von TokenPay freigeben.“

Zulässige Aussagen sind beispielsweise:

  • „Ich bin unabhängiger Partner von TokenPay.“
  • „Ich arbeite mit TokenPay zusammen.“
  • „Ich kann den Kontakt zu TokenPay herstellen.“

10. Marketingmaterialien

Alle Marketing-, Vertriebs- und Präsentationsunterlagen, die den Namen TokenPay, das TokenPay-Logo oder Aussagen über TokenPay enthalten, müssen vor ihrer Veröffentlichung von TokenPay freigegeben werden, sofern sie nicht von TokenPay selbst bereitgestellt wurden.

Partner dürfen keine eigenen:

  • Leistungsversprechen
  • regulatorischen Aussagen
  • Fallstudien
  • Erfolgszahlen

veröffentlichen, sofern diese nicht ausdrücklich von TokenPay bestätigt wurden.

11. Lead- und Kundenmanagement

Partner verpflichten sich, potenzielle Kunden über die von TokenPay vorgesehenen Prozesse einzureichen.

TokenPay entscheidet über:

  • die Zuordnung von Opportunities
  • die Anerkennung einer Vermittlung
  • die Provisionsberechtigung
  • die Kundenbetreuung

Die finale Entscheidung über die Zusammenarbeit mit einem Kunden liegt stets bei TokenPay und den beteiligten Partnerinstitutionen.

12. Identitäts- und Unternehmensprüfung

TokenPay kann Partner jederzeit auffordern, Informationen zur Identitäts- oder Unternehmensprüfung bereitzustellen.

Hierzu können gehören:

  • Identitätsnachweise
  • Handelsregisterauszüge
  • Nachweise wirtschaftlich Berechtigter
  • Steuerinformationen
  • Adressnachweise

Die Verweigerung notwendiger Prüfungen kann zur Aussetzung oder Beendigung der Partnerschaft führen.

13. Interessenkonflikte

Partner verpflichten sich, mögliche Interessenkonflikte offenzulegen.

Insbesondere dann, wenn:

  • konkurrierende Interessen bestehen
  • persönliche Vorteile die Objektivität beeinflussen könnten
  • bestehende Kundenbeziehungen betroffen sind

14. Provisionszahlungen

Provisionsregelungen werden im jeweiligen Partnervertrag geregelt.

TokenPay kann Provisionszahlungen zurückhalten oder aussetzen, wenn:

  • Betrug vermutet wird
  • falsche Angaben gemacht wurden
  • Compliance-Prüfungen erforderlich sind
  • gesetzliche Anforderungen dies verlangen

15. Verstöße

Verstöße gegen diesen Verhaltenskodex können folgende Maßnahmen nach sich ziehen:

  • Verwarnung
  • vorübergehende Sperrung
  • Aussetzung von Provisionszahlungen
  • Beendigung der Partnerschaft
  • rechtliche Schritte

Als schwerwiegende Verstöße gelten insbesondere:

  • irreführende Aussagen gegenüber Kunden
  • falsche regulatorische Aussagen
  • Zusicherungen oder Garantien ohne Autorisierung
  • Umgehung von Compliance-Anforderungen
  • Unterstützung sanktionierter Aktivitäten
  • Annahme oder Weiterleitung von Kundengeldern im Namen von TokenPay
  • missbräuchliche Verwendung der Marke TokenPay

Schwerwiegende Verstöße können zur sofortigen Beendigung der Partnerschaft ohne vorherige Verwarnung führen.

16. Zustimmung

Mit der Teilnahme am TokenPay Partnerprogramm bestätigt der Partner, diesen Verhaltenskodex gelesen, verstanden und akzeptiert zu haben.

Unser gemeinsames Ziel ist eine professionelle, vertrauensvolle und langfristige Zusammenarbeit zum Nutzen aller Beteiligten.